Bewertungen auf Online Bewertungsplattformen und sog. Blogs stellen im Wirtschaftsleben zusehends wichtiger werdende Kommunikationsinstrumente für Kunden und Unternehmer dar, speziell wenn es darum geht, Feedback über die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen einzuholen oder potentiellen Kunden Berichte darüber zugänglich zu machen, um ihnen Auswahlentscheidungen zu erleichtern.
Allzu negative Beiträge werfen dabei immer wieder rechtliche Fragen auf und können sowohl für den Verfasser selbst als auch für den Plattformbetreiber (Internet Service Provider) mit rechtlichen Konsequenzen verbunden sein.
Wenn also eine Website oder ein Blog solche personenbezogene Daten in einem Artikel veröffentlicht und dieser dann bei Google angezeigt wird, kann man – neben oder anstelle des eigentlichen Website-Betreibers – auch von Google als Suchmaschinenbetreiber ein Unterlassen der Verarbeitung verlangen. Dies liegt daran, dass Google als Suchmaschinenbetreiber über seinen Algorithmus eigenständig die personenbezogenen Daten erhoben und weiterverbreitet hat.
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