Negative, ungewollte oder unwahre Aussagen, Einträge und Äusserung im Web z.B. Beiträge in Foren, Blogs, Verzeichnissen, in sogenannten Bewertungsplattformen und Social Media Plattformen, peinliche Fotos, Beleidigungen, Verleumdung, Negativdarstellungen und diffarmierende Äusserungen im Web gegenüber natürlichen Personen, Institutionen und Organisationen, Firmen, Gesellschaften und Unternehmen, Produkte aber auch Marken werden beseitigt.
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Samstag, 10. Januar 2026
Eine Rufschädigung ist jede unwahre Tatsachenbehauptung gegenüber einem Dritten über eine Person mit dem Ziel deren Ansehen, Würde oder Ehre in der Öffentlichkeit zu verletzen. Man unterscheidet zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung. Ist eine Tatsachenbehauptung wahr oder liegt eine zulässige Meinung vor, kann die Äußerung keine Rufschädigung darstellen.
Mittwoch, 17. Juli 2024
Illegale Blogs Blogger Blogspot entfernen . Verleumdung entfernen - Rufmord entfernen - Entfernen von Verleumdungen
Benotete und Kritisierte müssen auch keine Beleidigungen im Netz dulden. Wenn die Portalbetreiber sie nicht von selbst entfernen, hilft nur eine Strafanzeige – im Zweifel gegen unbekannt.
So lässt sich bei anonymen Bewertungen nämlich oft auch der Absender der Bewertung ermitteln. Ohne dies muss das Portal nämlich nicht so einfach offenlegen, wer hinter einer anonymen Bewertung steckt.
Google Bewertung erhalten, aber Rezensent ist kein Kunde?
Bewertungen auf Online Bewertungsplattformen und sog. Blogs stellen im Wirtschaftsleben zusehends wichtiger werdende Kommunikationsinstrumente für Kunden und Unternehmer dar, speziell wenn es darum geht, Feedback über die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen einzuholen oder potentiellen Kunden Berichte darüber zugänglich zu machen, um ihnen Auswahlentscheidungen zu erleichtern.
Allzu negative Beiträge werfen dabei immer wieder rechtliche Fragen auf und können sowohl für den Verfasser selbst als auch für den Plattformbetreiber (Internet Service Provider) mit rechtlichen Konsequenzen verbunden sein.
Wenn also eine Website oder ein Blog solche personenbezogene Daten in einem Artikel veröffentlicht und dieser dann bei Google angezeigt wird, kann man – neben oder anstelle des eigentlichen Website-Betreibers – auch von Google als Suchmaschinenbetreiber ein Unterlassen der Verarbeitung verlangen. Dies liegt daran, dass Google als Suchmaschinenbetreiber über seinen Algorithmus eigenständig die personenbezogenen Daten erhoben und weiterverbreitet hat.
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