Negative, ungewollte oder unwahre Aussagen, Einträge und Äusserung im Web z.B. Beiträge in Foren, Blogs, Verzeichnissen, in sogenannten Bewertungsplattformen und Social Media Plattformen, peinliche Fotos, Beleidigungen, Verleumdung, Negativdarstellungen und diffarmierende Äusserungen im Web gegenüber natürlichen Personen, Institutionen und Organisationen, Firmen, Gesellschaften und Unternehmen, Produkte aber auch Marken werden beseitigt.
Samstag, 10. Januar 2026
Eine Rufschädigung ist jede unwahre Tatsachenbehauptung gegenüber einem Dritten über eine Person mit dem Ziel deren Ansehen, Würde oder Ehre in der Öffentlichkeit zu verletzen. Man unterscheidet zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung. Ist eine Tatsachenbehauptung wahr oder liegt eine zulässige Meinung vor, kann die Äußerung keine Rufschädigung darstellen.
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